Dienstag, 2. September 2014

Eine Lösung in Sicht

Zwei Tage nach dem Besuch des Oberbauleiters kam ein neuer telefonischer Vorschlag aus Nordhorn zur Lösung unseres Fassadenproblems. Erstaunlicherweise sollte bei diesem Vorschlag nur die Hauseingangsseite die vertraglich vereinbarte Optik erhalten. An den anderen drei Hausseiten wäre der vorstehende Putz an den Übergängen einfach mit Profilleisten verdeckt worden, was diese Stellen unseres Erachtens aber sogar noch betont hätte. Da wir jedoch eine derartige Gestaltung noch nirgends gesehen hatten und uns deshalb auch nicht wirklich vorstellen konnten, einigten wir uns mit Gussek darauf, dass man uns entsprechende Fotos zukommen lässt. Leider kamen diese dann aber nicht.
 
Zu diesem Zeitpunkt war die erste Information an unseren Bauleiter bezüglich des Fehlers an der Fassade bereits drei Monate her und eine Lösung hinsichtlich der vertraglich festgelegten Fassadengestaltung schien weiter entfernt denn je. Unserer Meinung und unserem Rechtsempfinden nach gab es aber trotzdem keinen Grund, eine nach unserer Auffassung unschöne Fassadengestaltung zu akzeptieren, nur damit das Problem aus der Welt ist.
 
Daher haben wir vor einer Woche einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt aufgesucht, um die Rechtslage von einer neutralen Person prüfen zu lassen. Dieser Anwalt bestätigte unsere Sichtweise ohne Wenn und Aber. Wir baten ihn deshalb, Gussek die Rechtslage in einem Schreiben darzulegen und eine erneute Frist zu setzen.
 
Einen Tag nachdem Gussek das Schreiben unseres Anwalts erhalten hat, kam ein erneuter Anruf aus Nordhorn. Man bot uns wieder eine veränderte Variante an. Allerdings wäre auch bei diesem Vorschlag nur an einer Hausseite die vertraglich vereinbarte Optik erreicht worden. Deshalb wiesen wir den Vorschlag bereits am Telefon zurück. Das Telefonat endete leider etwas konfrontativ und ohne Ergebnis, da beide Seiten auf Ihrer Position beharrten: Wir machten deutlich, dass wir keinen Grund sehen, an drei Hausseiten eine vom Werkvertrag abweichende Fassadengestaltung mit vorspringendem Putz zu akzeptieren und Gussek beharrte auf dem Standpunkt, dass es nicht verhältnismäßig sei, die Fassaden an allen vier Seiten wieder abzureißen um das vertraglich vereinbarte Werk herzustellen. Wir verwiesen deshalb auf den Weg über unseren Anwalt und baten um eine schriftliche Stellungnahme an diesen.
 
Einen Tag nach diesem Telefonat kam es dann aber glücklicherweise zu einer für uns völlig überraschenden Wendung mit einem Anruf aus Nordhorn auf unserer Mailbox: Die Porenbetonsteine sollten nun komplett abgerissen und dann anschließend so neu gemauert werden, dass die im Vertrag festgelegte Fassadengestaltung erreicht wird! Natürlich sind wir damit einverstanden! Schade nur, dass wir erst noch einen Anwalt einschalten mussten...

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