Freitag, 22. November 2013

Darf´s ein viertel Meter mehr sein?

Die letzte Woche hatte es in sich. Gerade hatten wir die Baugesuchsunterlagen von unserem Gussek-Architekten erhalten und gründlich durchgeschaut und waren bereit, diese bei der Gemeinde abzugeben, da erfuhren wir eine "umwerfende" Neuigkeit:

Die Gemeinde hat sich wegen des zahlreichen Protests von angehenden Bauherren dazu durchgerungen, in unserem Baugebiet Abweichungen von bis zu 25 cm von der eigentlich zulässigen maximalen Traufhöhe zuzulassen. Für uns ist das wie eine kleine Revolution.

Das Thema Traufhöhe beschäftigt uns nämlich schon sehr lange, hierzu gab es auch schon einiges an Hin-und-her. Hintergrund der Problematik ist, dass laut Bebauungsplan nur eine Traufhöhe* von 4 m zugelassen ist. Wenn man bedenkt, dass unser Erdgeschoß schon die Standard-Raumhöhe von 2,50 m aufweist und auch noch die Geschoßdecke eine gewisse Dicke hat, so ergibt sich hieraus für unser Obergeschoß nur ein möglicher Kniestock von 100 cm, also eine sehr tief ansetzende Schräge.

Der vor einem Jahr bei der Gemeinde zuständige Herr gab uns aber die Auskunft, dass ein tieferes "Setzen" des Hauses von bis zu 50 cm dazu führen würde, die Traufhöhe entsprechend höher bauen zu dürfen. Wir gingen also davon aus, dass ein höherer Kniestock möglich sein könnte. Letztendlich hat diese Auslegung des Bebauungsplans aber wohl nie dem Verständnis der sonstigen Planer der Gemeinde entsprochen und der Mitarbeiter, der uns seinerzeit diese Auskunft gab, ist zwischenzeitlich nicht mehr im Amt. Für uns stand also nach unserem Grundstückserwerb Mitte des Jahres fest, dass nur ein Kniestock von 100 cm möglich sein würde.

Wegen dieses niedrigen Kniestocks planten wir im Sommer dann einen dritten Giebel in unser Haus ein, der einen erheblichen Raumgewinn im Obergeschoß bewirkt, aber natürlich auch einiges kostet.

Und nun diese Neuigkeiten! Die waren natürlich eigentlich großartig, kamen aber sehr spät und führten zu größeren Umwälzungen. Natürlich wollten wir diese Möglichkeit, den Kniestock um einen Viertel Meter zu erhöhen, unbedingt nutzen! Also planten wir unser Obergeschoß noch einmal um. Die veränderten 2m-Linien führen dazu, dass wir z.B. die Waschtische weiter in Richtung Dachschräge "verschieben" können, wodurch aber auch wieder weitere Verschiebungen nachfolgen. Zudem müssen die Abseitenwände anders geplant werden. So kam ein Punkt zum anderen. Auch über unsere Terrassenüberdachung grübelten wir intensiv nach. Würde sie nun zu hoch enden?

Schlussendlich sind wir nun mit unseren Umplanungen durch. Gussek hat das Erstellen der Werkpläne gestoppt, der Architekt hat uns sehr schnell die überarbeiteten Pläne erstellt und die Baugesuchunterlagen haben wir wieder an ihn zurück geschickt und sie werden nun dort überarbeitet. Puh! Was für eine Woche!

Unterm Strich freuen wir uns jetzt natürlich sehr, dass unser Haus nun ein großzügigeres Obergeschoß bekommen wird. Den dritten Giebel mochten wir übrigens nicht wieder "her geben"...


* Die Traufhöhe ist der Schnittpunkt der Außenwand mit dem Dach.

Mittwoch, 13. November 2013

Festlegung des Bemusterungstermins

Gestern erhielten wir von Gussek Post mit zwei Terminvorschlägen für unseren Bemusterungstermin. Einer der vorgeschlagenen Termine passte bestens und so werden wir am 9. und 10. Dezember nach Nordhorn reisen und die Details der Gestaltung unseres Hauses festlegen.

Durch die Vorbemusterung wissen wir ja schon ungefähr, was uns erwartet. Es wird sicherlich sehr anstrengend werden, so viele wichtige Entscheidungen in so kurzer Zeit treffen zu MÜSSEN. Aber natürlich freuen wir uns auch sehr darauf, all diese Punkte dann entscheiden zu DÜRFEN. Wir denken zudem, dass wir ganz gut vorbereitet sind und dass wir in Nordhorn nicht noch grundsätzliche Stil-Diskussionen mehr miteinander führen müssen. Aber man weiß ja nie...

Zur Vorbereitung der Bemusterung werden uns noch detaillierte Pläne geschickt, in denen wir unsere Küchenplanung und Elektroplanung festlegen. Zudem müssen wir noch die Anträge der Versorgungsunternehmen besorgen und zur Bemusterung mitbringen.

Es geht voran!

Freitag, 1. November 2013

Abschluss der Planung / Warten auf Bemusterung

Nachdem das Ergebnis der Vermessung mittlerweile vorliegt, hat der Gussek-Architekt unser Haus exakt ins Grundstück eingeplant. Letztes Wochenende saßen wir erneut zusammen, um letzte Feinheiten festzuzurren. Hier war insbesondere die Sockelgestaltung für uns ein wichtiges Thema. Und für den Gussek-Architekten war es wichtig, den derzeitigen Planungsstand in einem sog. Planungsprotokoll festzuhalten. Auf dieser Basis erstellt er derzeit das Baugesuch, das wir dann bei der Gemeinde einreichen müssen und das auch an Gussek zur Vorbereitung der Bemusterung und zum Erstellen der Werkpläne geht.

Nächste Woche werden wir wohl unseren Bemusterungstermin bekommen...

Planungsfeinschliff und Erschließungsabschluss (August-Mitte Oktober 2013)

Hausplanung:

Im August haben wir viele Stunden unseres Urlaubs zum Brüten über den Plänen und zum Planungsfeinschliff genutzt. Erst durch das Vorhandensein des konkreten Grundstücks kann man natürlich manche Punkte endgültig festlegen. So haben wir z.B. den kompletten Grundriss des Hauses gespiegelt und die genaue Platzierung der Fenster festgelegt. Erst als diese Punkte feststanden, konnten wir die Fassadengestaltung konkretisieren, da unser Haus einen Fassadenmix aus Klinkerflächen und verputzter Fassade mit vertikaler Teilung bekommen soll.

Auch führte eine Ungenauigkeit im Bebauungsplan dazu, dass wir noch etwas umplanen mussten: Die betreffende Passage im Bebauungsplan wurde von uns, dem Gussek-Architekten und einem ehemaligen Mitarbeiter der Baubehörde unserer Heimatgemeinde nämlich anders ausgelegt, als sie aktuell von der Baubehörde ausgelegt wird. Eine Beratung bei einem ortansässigen Architekten ergab, dass hier nichts zu machen sei: Der ehemalige Gemeindemitarbeiter habe uns eine falsche Auskunft gegeben und die ungenaue Formulierung werde hier immer so verstanden, wie man es uns nun kundtat. Die Formulierungen und Berechnungen hier darzulegen, würde zu weit führen und wahrscheinlich niemanden interessieren, daher sei nur erwähnt, dass wir im Ergebnis nun leider mit einem etwas geringeren Kniestock als ursprünglich vorgesehen, weitergeplant werden musste. Hierdurch wurde aus unserer Sicht das Obergeschoß fast zu klein, weshalb wir noch einen dritten Giebel in unsere Planung aufgenommen haben, der zu einem wesentlich großzügigeren Obergeschoß führt und dem Kinderzimmer einen tollen Panoramablick über die Felder ermöglicht. 

So sieht die Planung nunmehr aus:


Straßenseite
 



Gartenseite


Erschließung:

Während wir fleißig am Planen waren, waren in unserem Baugebiet auch die Bauarbeiter fleißig und haben schließlich Mitte Oktober die Erschließung weitgehend fertiggestellt.

Vor zwei Wochen konnten wir dann zum ersten Mal mit dem Auto direkt vor unserem Grundstück vorfahren - eine tolle Sache! Jetzt fehlen lediglich noch das Straßenschild und die "Köpfe" der Straßenlaternen und dann...
                                                                    ... nur noch die Häuser!

Vermessung:

Als die Erschließung weit genug fortgeschritten war, d.h. die Bordsteinkante vor unserem Grundstück gesetzt war, konnten wir endlich den Vermesser beauftragen. Auf die Ergebnisse der Vermessung "wartete" zu diesem Zeitpunkt unsere Planung, denn die genaue Einplanung ins Grundstück, insbesondere auch hinsichtlich der Höhe, setzt die Ergebnisse der Vermessung voraus.